Vielmehr sehen das Sozialgesetzbuch und die internen Entscheidungsprozesse der zuständigen Kostenstellen die Möglichkeit zum begründeten Widerspruch vor.
Diese Fragen beantworten wir in unserem Beitrag.
Ausgewählte Kassen weisen dagegen den Vorwurf ungerechtfertigter Ablehnungen zurück.
Nun sollte unser Mittlerer auch.
Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.
» Verzögerung mache aber nicht selten chronisch krank.